Wo möglich suche ich nach einvernehmlichen Lösungen. Ist aber Partnerschaftsgewalt im Spiel, muss der Schutz der verletzten Person im Vordergrund stehen. Gibt es Kinder, ist auch deren Wohl an vorderster Stelle zu setzen.
Ich helfe Ihnen gerne bei vorausschauenden, konfliktvermeidenen Vereinbarungen bereits im Vorfeld einer Trennung. Wichtig ist sowohl in Ehen als auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften, wirtschaftliche Abhängigkeiten zu vermeiden.
Kommt es zur Trennung stehe ich Ihnen bei Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Kindschaftsfragen empathisch zur Seite.
Ich berate und vertrete Sie bei:
Gerne berate ich Sie auch auf Französisch.
Schutz von Gewaltbetroffenen
Wer von einer Gewalttat betroffen wurde, braucht schnelle und umfassende Hilfe. Ich bin sensibilisiert für die Belastungen, die die rechtliche Auseinandersetzung einer Tat mit sich bringt. Gerne berate ich Sie in dieser schwierigen Situation.
Gewalt gegen Frauen sind keine Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem. Viele haben Angst vor dem Strafverfahren und vor Stigmatisierung. Diese möchte ich Ihnen nehmen. Sie sind nicht allein.
Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und übernehme, soweit es geht, die Kommunikation mit den Behörden.
Ich berate und vertrete Sie bei:
Gerne berate ich Sie auch auf Französisch.
Contrescarpe 46, 28195 Bremen | rechtsanwaeltin@hanna-mueller.de | 0421 52634700
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